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Parkregeln

Die Besucherordnung gilt auf dem gesamten Areal des Steppentierparks Pamhagen. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennen Sie die Zooregeln (Besucherordnung) des Steppentierparks Pamhagen an. Diese Regeln dienen der Sicherheit der Besucher, dem Schutz der Tiere und der Erhaltung der Anlage.

1. Der Zugang ist ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte (Tageskarte oder Jahreskarte) gestattet.

2. Die Jahreskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Sie ist bei jedem Besuch vorzuweisen und wird bei Missbrauch (z.B. Weitergabe an Dritte) ersatzlos eingezogen.

3. Mit dem Erwerb einer Jahreskarte erteilen Sie uns die Erlaubnis, Ihre Daten (Name und Geburtsdatum) zu speichern, soweit sie für die Erstellung Ihrer Jahreskarte sowie für das Ausstellen von Duplikaten (bei Diebstahl oder Verlust) erforderlich sind.

4. Der Besuch des Tierparkes ist nur während der Öffnungszeiten möglich, die an den Eingängen sowie auf der Website www.steppentierpark.at bekanntgegeben werden. Kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten und vorübergehende Schließungen aus wichtigem Grund (z.B. Wetter) behalten wir uns ausdrücklich vor, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder sonstige Ersatzansprüche entstehen.

5. Bitte beachten Sie die Schließzeiten des Tierparkes. Der Tierpark ist spätestens mit dem Ende der Öffnungszeit unverzüglich zu verlassen.

6. Das Tiergartenpersonal ist berechtigt, Besucherinnen/Besucher, die sich nicht an die Besucherordnung halten, aus dem Tiergarten zu weisen.

7. Kindern unter 12 Jahren ist der Tierparkbesuch aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Volljähriger gestattet. Diese haften für die Kinder.

8. Es ist verboten, Absperrungen (Zäune, Gitter, Handläufe etc.) zu überwinden, eingezäunte Anlagen zu betreten oder Einfriedungen zu übersteigen. Ferner ist es strengstens verboten, Kinder auf Gehege-Begrenzungen zu setzen.

9. Im gesamten Park (ausgenommen Bistrobereich) gilt absolutes Rauchverbot. 

10. Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist erwünscht. Für gewerbliche Aufnahmen ist eine Genehmigung der Geschäftsführung einzuholen.

11. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet, ausgenommen sind Hunde an der kurzen Leine.

12. Das Übersteigen von Absperrungen und das Greifen in Tieranlagen ist strengstens untersagt.

13. Es ist untersagt mitgebrachtes Futter an die Tiere zu verfüttern. Ausgewähltes Futter erhalten Sie an der Kassa.

14. Auch Tiere brauchen ihre Ruhepausen. Versuchen Sie bitte nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben u. ä. auf sich zu lenken.

15. Der Tiergarten ist in weiten Teilen naturbelassenes Gelände. Auf den Wegen können Wurzeln, Kot von Tieren oder Ähnliches Hindernisse bereiten oder Rutschgefahr erzeugen.

Es besteht Stolpergefahr.

16. Das Benützen der Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr. 

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